Click and Meet

Update vom 21.04.2021: Die Stadt Bochum hat in Abstimmung mit dem Land verschärfte Maßnahmen beschlossen. Ab dem 22.04.2021 wird das Konzept von „Test, Click & Meet“ für den Einzelhandel – Einkaufen mit Termin und tagesaktuell negativem Corona-Test – nicht weitergeführt. Die verschärften Corona-Regeln für Bochum gelten zunächst bis zum 26. April. Bitte melden Sie sich bei uns sofern Sie schon Termine vereinbart haben oder neue Termine vereinbaren wollen.

Update vom 31.03.2021: Ab dem 01.04.2021 sind Termine nur noch mit dem Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests einer offiziellen Teststelle möglich. Die tagesaktuellen Teststellen in Bochum finden Sie auf der Website der Stadt Bochum unter folgendem Link: https://www.bochum.de/Corona/Teststellen.

Über weitere Neuigkeiten halten wir Sie natürlich hier weiterhin auf dem Laufenden.

Update vom 27.03.2021: Aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes, dürfen wir ab dem 29.03.2021 Termine nur noch mit dem Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests durchführen. Wir haben vor unseren Filialen die Möglichkeit geschaffen, einen für Sie kostenlosen Schnelltest durchzuführen. Bereits vereinbarte Termine können also wie geplant wahrgenommen und neue Termine können vereinbart werden. Über weitere Neuigkeiten halten wir Sie hier selbstverständlich auf dem Laufenden.

Am 03.03.2021 wurde in Berlin von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs ein neuer 5-Stufen Plan erarbeitet. Für uns bedeutet dies, dass ab dem 8. März wieder die persönliche Beratung in unseren Küchenstudios möglich ist. Das Ganze natürlich unter Berücksichtigung aller Auflagen. Dazu zählen selbstverständlich die Einhaltung aller Hygienevorschriften sowie die Buchung eines Termines für einen fest begrenzten Zeitraum. Wir sind weiterhin verpflichtet zusätzlich eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zu pflegen.

Terminanfragen können Sie ab sofort auf dem gewohnten Weg entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit uns abstimmen. Auch wenn die Situation eine erhöhte Verantwortung für uns alle bedeutet, freuen wir uns Sie wieder in unseren Ausstellungen begrüßen zu dürfen.

Was wurde beschlossen: Wir haben das Wesentliche auf einen Blick zusammengestellt

Um das Infektionsgeschehen zu stabilisieren, sollen in den nächsten Wochen und Monaten Maßnahmen aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen kombiniert werden. Dazu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs den folgenden 5-Stufenplan ausgearbeitet:

5-Stufenplan

Quelle: www.bundesregierung.de (Foto: Bundesregierung)

Tests
Bis alle Bürger*innen ein Impfangebot erhalten, wird auf eine erhöhte Anzahl an Schnelltests gesetzt, um wieder mehr Normaliät und sichere Kontakte zu schaffen. Dafür sollen die Corona-Testmöglichkeiten bis Anfang April deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Bestehende Beschlüsse werden bis zum 28.03.2021 verlängert.

Kontakte
Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts wieder möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden.

Zweite Stufe (ab 8. März):
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können ab dem 8. März einheitlich in allen Bundesländern und mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen.

Die folgenden Öffnungsschritte ab Stufe drei liegen in der Entscheidung der Länder.

Dritte Stufe (frühestens ab 8. März):
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, kann das jeweilige Land den Einzelhandel mit einer Begrenzung öffnen. Es gilt: 1 Kundin / 1 Kunde pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und 1 weiterer für jede weiteren 20 qm. Außerdem können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, kann der Einzelhandel landesweit oder regional für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen.

Vierte Stufe (frühestens ab 22. März):
Hat sich die 7-Tage-Inzidenz in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert, sind weitere Öffnungen möglich.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 50 Neuinfektionen, können Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, können landesweit oder regional Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen; Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucher*innen mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest öffnen.

Fünfte Stufe (frühestens ab 5. April):
Voraussetzung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Liegt die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen, sind Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft und Kontaktsport drinnen möglich.
Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen stabil bei unter 100 Neuinfektionen, sind weitere Öffnungen des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung möglich sowie kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport ohne Testzwang draußen.